Allgemeine Geschäftsbedingungen von SERO IMMOBILIEN GmbH
-
Die von SERO-IMMOBILIEN dem Auftraggeber überlassenen Angebote und
Mitteilungen dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden;
jedoch unbefugter Gebrauch, insbesondere die Weitergabe, rechtfertigt
die Geltendmachung eines Provisionsanspruches in Höhe der Provisions-
Zusätze gem. Ziff. 3 c) der folgenden Allgemeinen Bedingungen.
-
SERO-IMMOBILIEN haftet nicht für die Richtigkeit der ihm von dem Eigentümer
der Immobilie gemachten Angaben, er schließt die Haftung für eine eventuelle
Unrichtigkeit der ihm gemachten Angaben und für alle ihm nicht selbst
bekannte Umstände aus.
-
- Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften:
-
Abschlüsse, die mit einem von SERO-IMMOBILIEN nachgewiesenen
Käufer, Mieter oder Pächter innerhalb eines Jahres nach Vertrags-
Abschluss getätigt werden; hierzu gehören auch Ersatz-, Zusatz- bzw.
Ergänzungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem derartigen Abschluss stehen.
-
Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach
dem Angebot von SERO-IMMOBILIEN oder davon abweichend zustande
kommt (z.B. bei der Preisgestaltung).
-
Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.
-
Mit Vertragsabschluss über die nachgewiesene oder vermittelte Immobilie ist die Provision fällig.
-
Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit von SERO-IMMOBILIEN
zustande gekommenen Kaufvertrag beträgt die Maklerprovision 7,14 %
inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effektiven Kaufpreis und wird zu je
50% davon von Käufer und Verkäufer gezahlt; dieser Provisionsanspruch entsteht
auch dann, wenn eine von SERO-IMMOBILIEN nachgewiesene Immobilie im Wege
der Zwangsersteigerung erworben wird.
-
Gemäß neuer Rechtsprechung zum Besteller Prinzip berechnen wir dem
Vermieter bei der Vermietung von Wohnraum maximal 2,38 Monatsmieten
Courtage inkl. Geltender MwSt. Mietinteressenten die uns einen Such-Auftrag
erteilen berechnen wir bei erfolgreicher Vermittlung einer Mietimmobilie 50%
der ebenfalls maximal 2,38 Monatsmieten Courtage inkl. der geltenden MwSt.
Eine Provision ist auch verdient bei einem Abschluss eines gleichwertigen
Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem ersten Angebot steht, von dem kein
Gebrauch gemacht wird oder vom Angebot abweichender Vertrag zustande
Kommt.
-
Vom Vertrag abweichende Vereinbarung sind nur dann gültig, sofern sie
schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.